1. Geltung und Leistungen
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Brandbrothers GmbH und ihren Auftraggebern. Abweichungen halten wir in der Projektvereinbarung oder in der Auftragsbestätigung fest, diese gehen den Bedingungen vor. Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
Bei Projekten schließen wir eine Projektvereinbarung mit Leistungsumfang, Phasen, Abnahme, Vergütung und Terminen. Bei einzelnen Aufträgen regelt die Auftragsbestätigung diese Punkte.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Analysen, Konzepte, Strategien und Beratung
Projektierung und Projektleitung
Design von Marke, Oberflächen und Drucksachen
Entwicklung von Websites, Shops, Anbindungen und individueller Software
Online-Marketing, Suchmaschinen- und KI-Sichtbarkeit sowie Kampagnen
Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung bestehender Systeme
Ein erstes Gespräch ist kostenlos und für beide Seiten unverbindlich. Danach erhält der Auftraggeber ein schriftliches Angebot und bei Annahme die Projektvereinbarung. Darüber hinaus erbringen wir keine unentgeltlichen Vorleistungen. Ausgenommen ist unser Website-Angebot zum Festpreis: Dort erstellen wir den Vorschlag vorab und ohne Kosten, die dafür geltenden Bedingungen stehen im Angebot selbst.
Nehmen wir einen Präsentationsauftrag an, weisen wir die Vergütung dafür in der Auftragsbestätigung aus. Die Verwendung der präsentierten Vorschläge durch den Auftraggeber setzt unsere schriftliche Zustimmung voraus. Kommt es zur Ausführung, rechnen wir bereits bezahlte Vergütungen angemessen an.
2. Leistungsänderungen
Beide Seiten können den vereinbarten Leistungsumfang im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich anpassen. Wirkt sich eine Änderung auf Vergütung oder Termine aus, legen wir ein neues Angebot vor. Bis zu dessen Annahme oder Ablehnung führen wir die bisher vereinbarten Leistungen fort.
Änderungen und die daraus folgenden Anpassungen von Vergütung, Terminen und übrigen Punkten halten wir vor der Ausführung schriftlich fest. Für die Vergütung gelten die zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültigen Ansätze.
Wird der Leistungsumfang gestrichen oder erheblich gekürzt, vereinbaren die Parteien eine angemessene Entschädigung für den Vergütungsausfall und für die von uns bereitgehaltenen Kapazitäten.
3. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz der Brandbrothers GmbH in Linz, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4. Unsere Pflichten
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt und nach dem Stand der Technik.
Wir dürfen Dritte beiziehen. Wünscht der Auftraggeber ausdrücklich die persönliche Leistung durch uns, muss er das vor Vertragsabschluss schriftlich mitteilen. Für die Leistungen beigezogener Dritter stehen wir wie für eigene ein, soweit wir sie selbst beauftragt haben.
Erfordert die Leistung besondere Anlagen oder Lizenzen über unsere übliche Ausstattung hinaus, vereinbaren wir dafür eine gesonderte Vergütung.
Auf Verlangen informieren wir über den Projektfortschritt und, bei Abrechnung nach Aufwand, über das Verhältnis von Arbeitsfortschritt zu aufgelaufenen Kosten. Über Schwierigkeiten, die die vereinbarte Erfüllung in Frage stellen, informieren wir rechtzeitig, über außerordentliche Vorkommnisse unverzüglich.
5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt uns die für die Leistung nötigen Inhalte, Zugänge und Auskünfte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu Domain, Hosting und Konten sowie Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
Der Auftraggeber weist uns rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche oder branchenspezifische Vorschriften hin, die für die Erfüllung von Bedeutung sind.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er an den übergebenen Inhalten die nötigen Rechte hält. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
Unrichtige, verspätete oder unvollständige Mitwirkung kann zu Mehraufwand führen. Wir weisen darauf hin und rechnen den Mehraufwand nach Aufwand ab, sofern nichts anderes vereinbart ist. Verzögerungen, die daraus entstehen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
6. Vergütung und Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, rechnen wir nach Aufwand ab. Der Stundensatz beträgt 120 Euro netto. Ein genannter Kostenrahmen ist eine Planungsgrundlage und kein Fixpreis. Zeichnet sich ab, dass er nicht eingehalten werden kann, informieren wir so früh wie möglich schriftlich.
Ist eine Pauschale vereinbart, stehen Höhe und Zahlungsplan in der Projektvereinbarung oder der Auftragsbestätigung.
Nicht in der Vergütung enthalten und gesondert zu tragen sind Fremdleistungen und Nebenkosten, insbesondere:
Lizenzen für Bilder, Schriften, Software und Dienste
Hosting, Domains und Zertifikate
Fotografie, Film, Übersetzung und Lektorat
Druck, Produktion und Versand
Reisekosten außerhalb von Linz und Umgebung
Fremdleistungen beauftragen wir erst nach Zustimmung des Auftraggebers. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Leistungen nach Aufwand rechnen wir monatlich ab, Pauschalen nach dem vereinbarten Zahlungsplan. Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Erhalt zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte; wir dürfen laufende Arbeiten bis zum Ausgleich aussetzen.
7. Abnahme und Gewährleistung
Abnahmefähige Leistungen legen wir dem Auftraggeber zur Prüfung vor. Er prüft binnen zehn Werktagen und meldet Mängel schriftlich und nachvollziehbar. Erfolgt in dieser Frist keine Rückmeldung oder wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen.
Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Wir beheben sie im Rahmen der Gewährleistung.
Wir gewährleisten, dass die Leistungen der vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Wir bessern zunächst nach; schlägt die Verbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Preisminderung verlangen.
Nicht von der Gewährleistung erfasst sind Fehler, die auf Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, auf gelieferten Inhalten, auf Fremdsoftware, auf geänderten Schnittstellen Dritter oder auf unterlassenen Aktualisierungen beruhen. Software ist nach dem Stand der Technik nicht völlig fehlerfrei herstellbar.
8. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Auftraggeber sorgt für regelmäßige Sicherungen seiner Daten.
Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Nettoentgelt des betroffenen Auftrags begrenzt, bei Dauerschuldverhältnissen mit dem Entgelt von zwölf Monaten. Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis gerichtlich geltend zu machen.
Zwingende Haftung, insbesondere für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
9. Geistiges Eigentum
Das geistige Eigentum an Konzepten, Entwürfen, Software, Dokumentation und den übrigen von uns geschaffenen Arbeitsergebnissen liegt bei uns oder unseren Lizenzgebern.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber eine räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Lizenz, die Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck selbst zu nutzen. An eigens für ihn geschaffenen Erscheinungsbildern und Oberflächen räumen wir eine ausschließliche Lizenz für den vereinbarten Einsatzbereich ein. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung braucht unsere schriftliche Zustimmung.
Wurde Software eigens für den Auftraggeber entwickelt und können wir Wartung oder notwendige Anpassungen nicht mehr marktüblich erbringen, kann er gegen angemessene Entschädigung die Herausgabe des Quellcodes samt Dokumentation verlangen.
Wir dürfen Ideen, Verfahren und Bausteine, die wir eingebracht oder im Projekt entwickelt haben, auch für andere Auftraggeber verwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
Nicht bezahlte Arbeitsergebnisse dürfen nicht genutzt werden. Entwürfe, die nicht zur Ausführung kommen, bleiben bei uns.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Seiten halten Tatsachen und Daten geheim, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind und ihnen im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden. Diese Pflicht gilt auch für Mitarbeiter und beigezogene Dritte und bleibt drei Jahre über das Vertragsende hinaus aufrecht.
Verarbeiten wir im Auftrag personenbezogene Daten des Auftraggebers, schließen wir dazu einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Wie wir Daten auf dieser Website verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.
11. Termine und Verzug
Termine vereinbaren wir schriftlich. Nur schriftlich zugesagte Termine sind verbindlich. Beide Seiten können sie schriftlich anpassen.
Bei ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Terminen tritt Verzug ohne weiteres ein, bei allen anderen erst nach Mahnung und angemessener Nachfrist.
Ist eine Partei in Verzug, kann die andere nach Setzung einer angemessenen Nachfrist mit Rücktrittsandrohung vom Vertrag zurücktreten.
Eine Vertragsstrafe für Verzug ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Sie wird auf einen weitergehenden Schadenersatz angerechnet.
Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs, etwa Ausfälle von Netzen, Rechenzentren oder Diensten Dritter, behördliche Maßnahmen oder Arbeitskampf, verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung.
12. Hosting, Wartung und laufende Leistungen
Laufende Leistungen wie Hosting, Wartung, Sicherheitsaktualisierungen und Betreuung rechnen wir monatlich oder jährlich im Voraus ab. Sie laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit, schulden aber ohne ausdrückliche Vereinbarung keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsfenster kündigen wir nach Möglichkeit vorher an.
Endet die Betreuung, übergeben wir auf Wunsch die Daten in einem gängigen Format sowie die Zugänge zu Domain und Konten des Auftraggebers. Der dafür nötige Aufwand wird nach Aufwand abgerechnet.
13. Abwerbeverbot
Während der Vertragsdauer und für ein Jahr danach wirbt der Auftraggeber keine Mitarbeiter von uns ab und beschäftigt sie nicht, weder unmittelbar noch mittelbar, es sei denn mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe eines Netto-Jahresgehalts der betroffenen Person geschuldet, mindestens jedoch 50.000 Euro. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
14. Laufzeit und Beendigung
Projektverträge enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistungen. Dauerschuldverhältnisse können, sofern nichts anderes vereinbart ist, von beiden Seiten mit drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden; für laufende Leistungen nach Punkt 12 gilt die dort genannte Frist.
Bei schwerwiegender Vertragsverletzung kann jede Seite fristlos kündigen, nachdem sie erfolglos eine angemessene Frist zur Behebung gesetzt hat.
Im Fall der Kündigung wird die Vergütung nach den bis dahin erbrachten Leistungen abgerechnet.
15. Referenznennung und Nachrichten
Wir dürfen den Auftraggeber und das Projekt in eigenen Referenzen nennen und Abbildungen daraus zeigen. Widerspricht der Auftraggeber schriftlich, unterlassen wir das.
Solange der Auftraggeber nicht widerspricht, dürfen wir ihm gelegentlich Informationen zu unseren Leistungen per E-Mail oder Post senden. Ein Widerruf ist jederzeit formlos möglich.
16. Schriftform, Übertragung, Teilnichtigkeit
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auch das Abgehen von der Schriftform bedarf der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Seite übertragen werden.
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17. Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. Wir dürfen den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.